Impressum
Betreiber und Diensteanbieter
Florian Schmidt
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Deutschland
Kontakt
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Privater Testbetrieb
Die Anwendung ist als unentgeltliches privates Testprojekt vorgesehen. Ob eine Anbieterkennzeichnung rechtlich zwingend ist, hängt vom tatsächlichen Nutzerkreis und Betrieb ab. Sobald die Nutzung über ausschließlich persönliche oder familiäre Zwecke hinausgeht, spricht § 18 Abs. 1 Medienstaatsvertrag für die Angabe von Name und Anschrift. Für geschäftsmäßige digitale Dienste können zusätzlich die Angaben nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz erforderlich sein.
Redaktionelle Inhalte
Derzeit werden keine journalistisch-redaktionell gestalteten Inhalte angeboten. Sollte sich das ändern, muss die verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag ergänzt werden.
Diese vorsorgliche Anbieterkennzeichnung ersetzt keine Prüfung des späteren tatsächlichen Betriebs.